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Existenzgründungen durch Migrantinnen und MigrantenTeil I

Jede fünfte Gründung in Deutschland erfolgt durch MigrantInnen. Jährlich stellen sie circa 170.000 aller Gründer. Gemessen an der Gesamtbevölkerung machen sich Migrantinnen und Migranten überdurchschnittlich oft selbstständig. Um so wichtiger ist es, dass sie die speziellen Anforderungen an eine Unternehmensgründung kennen und sich darauf vorbereiten.

Migrant Unternehmen Gründung | Foto:(c) trysh/pixabay.com

Beweggründe für eine Existenzgründung

Existenzgründungen durch GründerInnen mit Migrationshintergrund spielen in Deutschland eine bedeutende Rolle. Laut KfW Gründungsmonitor 2018 gründen Migranten und Migrantinnen häufiger und stellen 21% aller Existenzgründer. Mit Migranten ist hier die Gruppe der Eingebürgerten, Spätaussiedler oder Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsbürgerschaft bezeichnet.

Zu den Beweggründen werden ein stärker ausgeprägter Wunsch nach beruflicher Selbstständigkeit gezählt, auf der anderen Seite aber auch schlechtere Arbeitsmarktchancen. Migranten gründen häufiger, weil sich ihnen keine guten Job-Alternativen bieten. Diese Notgründungen liegen deutlich über dem Gesamtdurchschnitt der Existenzgründer. Denn vor dem Schritt in die Selbstständigkeit, steht immer die Abwägung der eigenen (abhängig beschäftigten) Jobchancen. Und diese hängt von der beruflichen Bildung und den Sprachkenntnissen ab. 46% der Migranten im berufsfähigen Alter haben keinen (anerkannten) Berufsabschluss.

Besonderheiten der Existenzgründung

Ausschlaggebend für die hohe Gründungszahl sind Gründungen durch Akademiker, im Schnitt gründen diese häufiger als der Gesamtdurchschnitt. Der Branchenschwerpunkt liegt auf dem Handel. Weiterhin gründen Personen mit Migrationshintergrund häufiger im Bau und im Gastgewerbe. Auch wird in den persönlichen Dienstleistungen gegründet, dort insbesondere in der Gastronomie. Migrantinnen und Migranten gründen häufiger im Team und beschäftigen bei der Gründung mehr Mitarbeiter. Sie leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Migranten aus fremdsprachigen Haushalten gründen besonders personalintensiv - und schaffen im Vergleich mit anderen Migranten noch mehr Arbeitsplätze. Auch investieren alle MigrantInnen von Anfang an mehr wöchentliche Arbeitsstunden und gründen auch häufiger im Vollerwerb. Die Anzahl der Existenzgründungen durch Frauen liegt im bundesweiten Durchschnitt, wächst aber stetig. Da die Gründungen in der Abhängigkeit zum Arbeitsmarkt begründet liegen, ergibt sich somit auch eine höhere Abbruchrate bei MigrantInnen. Sobald sich ein lukratives Jobangebot anbietet, brechen sie ihr Projekt häufiger wieder ab. Die Finanzierung erfolgt anders als bei anderen Existenzgründern häufiger durch Familie und Freunde.

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Was sind die Anforderungen für eine Gründung in Deutschland?

Für eine Existenzgründung in Deutschland brauchen MigrantInnen je nachdem aus welchem Herkunftsland sie stammen eine gültige Arbeitserlaubnis bzw eine Aufenthaltsgenehmigung. Weiterhin braucht jeder Gründer einen aussagekräftigen und stimmigen Businessplan. Ohne diesen wird es sehr schwer die benötigte Finanzierung oder Fördermittel zu erhalten. Eine Existenzgründerberatung sollte jeder Existenzgründer in Anspruch nehmen. Mit einem Unternehmensberater werden alle wichtigen Bereiche des Businessplans durchgesprochen, aber auch Strategien für eine gelungen Unternehmensführung entwickelt. Ein Berater hilft weiterhin bei der Mittelbeschaffung - hier insbesondere bei Anträgen - und behördlichen Schritten.

Existenzgründung von EU- und Nicht-EU-Bürgern

Für Bürger der Europäischen Union, den EWR Staaten und der Schweiz gilt Niederlassungsfreiheit. Grundsätzlich können die Bürger dieser Länder in Deutschland ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen. Bei den zuständigen Meldebehörden müssen sie sich registrieren lassen. Für Nicht-EU-Bürger gelten andere Regelungen. Sie benötigen für die Existenzgründung entweder eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis oder eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis für die Existenzgründung durch Nicht-EU Bürger ist zunächst auf drei Jahre befristet und kann danach in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis kann für eine Existenzgründung erteilt werden, wenn:

  • ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt (z.B. Arbeitsplätze schafft) und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Beurteilung, ob eine Aufenthaltserlaubnis genehmigt wird, erfolgt anhand der Tragfähigkeit der Geschäftsidee, der unternehmerischen Erfahrungen, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Um diese Vorgaben klar darzulegen, ist ein Plan außerordentlich wichtig. Ein gut formulierter und überzeugend ausgearbeiteter Businessplan schafft Vertrauen in die Tragfähigkeit des Projektes der Gründung.

Die Ausländerbehörde entscheidet die Aufenthaltserlaubnis und berät sich mich fachkundigen Ämtern und zuständigen Gewerbebehörden vor Ort. IHKs (Industrie- und Handelskammern) informieren, anhand der Inhalte Ihres Businessplans wie hoch die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Bescheid ist.

Der Businessplan

Der Businessplan steht am Anfang jeder Unternehmensgründung. Ein gut durchdachter Plan ist eine Voraussetzung um Finanzierungen und Fördermittel zu erhalten - bewahrt den Gründer aber auch vor dem Scheitern seiner Existenzgründung. Wer langfristig mit seiner Geschäftsidee Erfolg haben will, muss sich genau im Klaren sein, wie seine Existenzgründung aussehen soll. Wie sieht die Geschäftsidee aus? Verspricht sie einen Kundennutzen? Welche Aussichten gibt es für die Geschäftsidee in der Zukunft? Hat der Gründer bzw die Gründerin ausreichende Qualifikationen bzw kann er/ sie fehlende Qualifikationen mit entsprechenden Weiterbildungen oder Seminaren ausgleichen? All diese Fragen sind wichtig und müssen sorgfältig in dem Businessplan beantwortet werden. Ein Existenzgründungsberater oder Unternehmensberater, der auf Existenzgründungen spezialisiert ist, ist eine große Hilfe. Er berät und trägt alle Informationen mit Ihnen gemeinsam zusammen und hilft bei der Erstellung des Businessplans.

Fördermittelbeschaffung & Finanzierungsmöglichkeiten

Neben der Finanzmittelbeschaffung bei Freunden und Familie, bieten sich dem Existenzgründer Förder- und Bankdarlehen an. Je nachdem wie viel Eigenkapital sie benötigen und ob sie eine Existenzgründung im Vollerwerb oder zunächst im Nebenerwerb in Betracht ziehen, können auch Mikrokredite in Anspruch genommen werden. Jedes Bundesland verfügt über sogenannte Förderbanken, die spezielle Darlehen (und die meisten auch Mikrokredite) für Existenzgründer anbieten. Bundesweiter Ansprechpartner für Darlehen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank), für Mikrokredite der Mikrokreditfonds Deutschland mit der Webseite mein-mikrokredit.de.

Auch gibt es für alle Existenzgründer spezielle Fördermittel von Bund und Ländern. Ein Existenzgründerberatung können Sie sich auch finanzieren lassen. Je nach Bundesland, in dem sie gründen wollen, werden zu bestimmten Prozentsätzen die Kosten zurückerstattet. Das dazugehörige Programm wird von der BAFA gefördert (dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Es heißt "Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatungen".

Mit einem stichhaltigen Businessplan und einer Existenzgründerberatung bei einem Unternehmensberater, dem sie vertrauen, kommen sie leichter an Finanzierungsquellen damit es kurz- bis mittelfristig zu keinen Finanzierungsschwierigkeiten kommt. Langfristig muss die Geschäftsidee ihr Vorhaben tragen und der Gewinn Ihren Lebenserhalt finanzieren.

In Teil 2 unseres Textes über Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten werden weitere Anforderungen an eine Existenzgründung in Deutschland vorgestellt. Insbesondere erfahren Sie wie wichtig eine Gründungsberatung ist, welche speziellen Informationsangebote es gibt und die wichtigsten gesetzlichen Regelungen.

Foto:(c) trysh/pixabay.com

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