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Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten  Teil II

Existenzgründer und Existenzgründerinnen mit Migrationshintergrund machen jede fünfte Gründung in Deutschland aus. Im ersten Teil dieses Textes wurden die speziellen Gründe und Besonderheiten genannt, warum sich Existenzgründer mit Migrationshintergrund selbstständig machen. Auch wurden die Wichtigkeit von einem Businessplan und einer gesicherten Finanzierung erklärt. Im Folgenden werden auf weitere spezielle Anforderungen für eine Existenzgründung in Deutschland eingegangen.

Beratung für Migranten beim Gründen  | Foto:(c) trysh/pixabay.com

Beratungsmöglichkeiten für Migranten und Migrantinnen

Existenzgründerberatung

Wer sich ausschließlich bei Freunden und der Familie informiert, läuft Gefahr nicht über alle wichtigen Regelungen und Anforderungen an eine Existenzgründung Bescheid zu wissen. Die Existenzgründung nimmt für den Gründer eine besondere Stellung ein - es geht schließlich um die eigene Existenz, die man sich mit der Selbstständigkeit aufbauen möchte. Die Inanspruchnahme einer Existenzgründerberatung durch qualifizierte Unternehmensberater sind allen Existenzgründern - MigrantInnen oder nicht - ans Herz gelegt. Nur so erhalten sie alle notwendigen Informationen über gesetzliche Regelungen, Vorschriften, Fördermittel, eine Einschätzung ihrer Geschäftsidee sowie eine Ausarbeitung des Businessplans.

Spezielle Angebote für Migranten und Migrantinnen

Es gibt eine Vielzahl an Beratungsmöglichkeiten und Informationen, die auf Existenzgründer mit Migrationshintergrund spezialisiert sind. Es gibt bundesweite Ansprechpartner, meist Internetseiten von Bundesministerien, aber auch in jedem Bundesland spezielle Vereine und Initiativen, die MigrantInnen bei ihrer Unternehmensgründung in Deutschland unterstützen.

Bundesweite Angebote

Bundesweite Ansprechpartner für Existenzgründer mit Migrationshintergrund sind die Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auch die Bundesagentur für Arbeit stellt mit einem speziellen Angebot Informationen bereit (?Make it in Germany?). Ein Angebot ausschließlich für Frauen mit Migrationshintergrund gibt es bei jumpp - Frauenbetriebe e.V. mit dem Mentoringprogramm ? Migrantinnen gründen- Existenzgründungen von Migrantinnen?.

Für türkische Existenzgründer gibt es einen bundesweit agierenden Verband türkischer Unternehmer und Industrieller in Europa. Für griechische Gründerinnen und Gründer unterstützt der Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung e.V.

Angebote nach Bundesländern

Jedes Bundesland wartet überdies mit eigenen Information und Beratungen auf. In der Hauptstadt bietet zum Beispiel die Investitionsbank Berlin (die berliner Förderbank) mehrsprachige Einführungsseminare zum Thema Existenzgründung (?Vielfalt gründet?) an. Die Teilnahmegebühr pro Seminar und Person beträgt 10 Euro. Für Geflüchtete ist die Teilnahme allerdings kostenlos. In Berlin und Brandenburg gibt es das Pilotprojekt ?Start-up Your Future?, dass Gründerpatenschaften anbietet. Der ?Lotsendienst für Migranten und Migrantinnen? bietet eine Erstberatung zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung an. In Hamburg gibt es speziell für Frauen eine Existenzgründungsberatung vom Verein ?Frauen in Arbeit und Wirtschaft e.V.?. Weitere Angebote und Informationen in anderen Bundesländern finden sie in dieser Liste vom Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Weitere wichtige Regelungen und Vorschriften

Anerkennung der Qualifikation

Ausländische Akademiker und Akademikerinnen können eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, wenn sie ihr Studium an einer in Deutschland staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben. Forscher und Wissenschaftler, die eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen können sich in ihrem Fachbereich selbstständig machen.

Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können als mit einem deutschen Abschluss als gleichwertig anerkannt werden. Dies gilt vor allem für sogenannte reglementierte Berufe. Dazu zählen zulassungspflichtige Handwerksberufe, Ärzte, Anwälte und Krankenpfleger. In einem gesetzlich geprüften Verfahren können, wir die Qualifikation bewertet und bei positiver Entscheidung die Gleichwertigkeit bestätigt. Mehr Informationen zu dem Antragsverfahren finden sie HIER:

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Bei einigen Tätigkeiten ist der Start in die Selbstständigkeit mit einer Erlaubnispflicht verbunden. Die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten finden sich in der Gewerbeordnung. Besprechen sie mit Ihrem Existenzgründerberater, ob das Tätigkeitsfeld Ihrer Gründung der Erlaubnispflicht unterliegt oder fragen sie ihre (regional) zuständige IHK oder Handwerkskammer. Beispiele von Erlaubnispflichtigen Tätigkeiten sind: Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsberater, Reisegewerbetreibende, Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe und der Betrieb von Spielhallen (sowie weitere).

Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

In Deutschland gibt es genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Die Erlaubnis wird in der Regel oft durch das Ordnungsamt bzw die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde erteilt. Das sind Tätigkeiten, die ein Gesetz regelt und das eine Genehmigungspflicht einfordert.  Zum Beispiel gehören das Betreiben einer Fahrschule dazu (Gesetz über das Fahrlehrerwesen), ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank muss nach dem Gaststättengesetz genehmigt werden. Das Tierschutzgesetz muss eingehalten werden, wenn eine Zoohandlung betrieben werden soll. Ein Taxiunternehmen wird gemäß des Personenbeförderungsgesetz genehmigt. Dies sind nur einige Beispiele. Auch in diesem Fall fragen Sie Ihren Unternehmensberater welcher Genehmigungspflicht sie unterliegen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Welcher Tätigkeit können Sie ihre Existenzgründung zuordnen? Sind Sie Freiberufler oder benötigen sie einen Gewerbeschein - müssen also ein Gewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung ist immer Pflicht, es sei denn die Selbständigkeit kann zu den Freien Berufen gezählt werden. Im Allgemeinen versteht man unter den Freien Berufen wissenschaftliche, künstlerische, erziehende, unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten. Unterschieden wird nach Tätigkeitsberufen, katalogähnliche Berufe und Katalogberufen. Zu letzteren zählen Kulturberufe (Übersetzer, Dolmetscher, Erzieher, Journalisten), Rechts- und Steuerberufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater), Heilberufe (Ärzte, Masseure, Heilpraktiker, Tierärzte) und technische Berufe (Architekten, etc). Wer ein Freiberufler ist, muss kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer abführen. Auch wird man nicht Zwangsmitglied von der Industrie- und Handelskammer.


Vor Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit sollte ein formloser Antrag zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt gestellt werden. Das Finanzamt vergibt nämlich den Status als Freiberufler und prüft ob der Existenzgründer Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. Häufig erfolgt eine Einzelfallprüfung. Wenn Produkte hergestellt werden, mit Produkten gehandelt bzw welche verkauft werden, handelt es sich um ein Gewerbe.


Ein Gewerbetreibender ist ein Selbstständiger, der ein Gewerbe ausführt. Als Gewerbetreibender muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Ist diese Anmeldung erfolgt, erhält man den Gewerbeschein. Rechtsgrundlage für das Gewerbe ist in Deutschland die GewO (Gewerbeordnung). Es sind Gewerbe- und Einkommensteuern zu entrichten. Zu Beginn einer Gewerbetätigkeit oder auch eine freiberuflichen Tätigkeit kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. So bleibt man bis zu einem gewissen Umsatz umsatzsteuerfrei.

Existenzgründungsberatung in Ihrer Nähe


Die Existenzgründung ist ein komplexes Unterfangen. Der Gründer muss sich über viele Themen informieren und sich an rechtliche Regelungen halten. Ein professioneller Gründerberater unterstützt Sie bei der Erstellung eines überzeugenden Businessplans und berät Sie zu allen wichtigen Themen rund um Ihre Existenzgründung. Dazu gehören auch die Klärung der Finanzierungsstrategie, die Festlegung der Rechtsformwahl, die Einrichtung eines Geschäftskontos, die (frühzeitige) Beantragung von Fördermitteln, die Besprechung sowie Festlegung von Unternehmensstrategien in Bezug auf Vertrieb, Marketing und Personalführung. Finden Sie gleich hier ihren Existenzgründungsberater in Ihrer Nähe.

Foto:(c) trysh/pixabay.com

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